Teichordnung für den Angelteich im Alten Waldbad Zeißig

-Der Angler hat für waidgerechtes Verhalten und Angeln zu sorgen. Es gelten die gesetzlichen Fischereiregeln.

-Das Angeln ohne Fischereischein ist nach Einweisung durch das Aufsichtspersonal erlaubt. Es erfolgt eine Einweisung/Belehrung zum waidgerechten Umgang mit lebendigen Fischen  (siehe Infoblatt). Bei auftretenden Problemen im Umgang mit Fischen steht mindestens eine Person, die in Besitz eines gültigen Fischereischeines ist, zur Verfügung.

-Angeln nur mit einer Rute pro Person

-Jegliches Anfüttern sowie lebende Köderfische sind untersagt.

-Der am Haken befindliche Fisch muss mit einem Unterfangkescher gelandet und im Anschluss  direkt betäubt und getötet werden, danach ist der Haken zu entfernen

-Setzkescher sind nicht erlaubt.

-Geangelt wird nur mit Naturködern, Teigmischungen und Kunstködern mit  einschenkligen Haken

-Das Fangen von Fischen mit dem Kescher ist verboten.

-Das Ausnehmen gefangener Fische auf dem Gelände ist strengstens untersagt!

-Jeder Angler hat seinen Platz sauber und aufgeräumt zu verlassen.
Müll (besonders Haken und Schnüre) gehört in die Mülleimer, Kippen in die bereitgestellten Aschenbecher. Flaschen müssen zurückgebracht oder mitgenommen werden.

-Das Betreten der Anlage geschieht auf eigene Gefahr.
Kinder unter 10 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen angeln. Eltern haften für ihre Kinder

-Für Hunde gilt Leinenpflicht, sowie Badeverbot

-Angler, die die Teichordnung missachten, müssen das Angeln einstellen und sind für den entstandenen Schaden haftbar.

-Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.