Teichordnung für den Angelteich im Alten Waldbad Zeißig
-Der Angler hat für waidgerechtes Verhalten und Angeln zu sorgen. Es gelten die gesetzlichen Fischereiregeln.
-Das Angeln ohne Fischereischein ist nach Einweisung durch das Aufsichtspersonal erlaubt. Es erfolgt eine Einweisung/Belehrung zum waidgerechten Umgang mit lebendigen Fischen (siehe Infoblatt). Bei auftretenden Problemen im Umgang mit Fischen steht mindestens eine Person, die in Besitz eines gültigen Fischereischeines ist, zur Verfügung.
-Angeln nur mit einer Rute pro Person
-Jegliches Anfüttern sowie lebende Köderfische sind untersagt.
-Der am Haken befindliche Fisch muss mit einem Unterfangkescher gelandet und im Anschluss direkt betäubt und getötet werden, danach ist der Haken zu entfernen
-Setzkescher sind nicht erlaubt.
-Geangelt wird nur mit Naturködern, Teigmischungen und Kunstködern mit einschenkligen Haken
-Das Fangen von Fischen mit dem Kescher ist verboten.
-Das Ausnehmen gefangener Fische auf dem Gelände ist strengstens untersagt!
-Jeder Angler hat seinen Platz sauber und aufgeräumt zu verlassen.
Müll (besonders Haken und Schnüre) gehört in die Mülleimer, Kippen in die bereitgestellten Aschenbecher. Flaschen müssen zurückgebracht oder mitgenommen werden.
-Das Betreten der Anlage geschieht auf eigene Gefahr.
Kinder unter 10 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen angeln. Eltern haften für ihre Kinder
-Für Hunde gilt Leinenpflicht, sowie Badeverbot
-Angler, die die Teichordnung missachten, müssen das Angeln einstellen und sind für den entstandenen Schaden haftbar.
-Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.